LVBG - Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften für Bayern und Sachsen
Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die sinnvollerweise nicht jeder Träger für sich allein regelt. Daher übernehmen die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Arbeitssicherheit/Prävention, Arbeitsmedizin, Ersten Hilfe und der Rehabilitation. Gemeinsame Aufgaben sind solche, die innerhalb eines Landesverbandes nach einheitlichen Grundsätzen wahrgenommen werden:
- Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Organisation der medizinischen Rehabilitation durch Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Zulassung ambulanter Reha-Einrichtungen zu den verschiedenen berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensarten
- Information und Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen zu optimieren.
- Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Organisation der Beratung und Betreuung Unfallverletzter

